Gericht spricht Helmut Kohl 1 Mio Schadenersatz zu.

Teure Zitate: Helmut Kohl hat Anspruch auf 1 Mio Euro Schadenersatz für Veröffentlichungen im Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", urteilt das Landgericht Köln. Im 2014 veröffentlichten Werk zitieren Heribert Schwan und Tilman Jens aus von Schwan aufgezeichneten Gesprächen, die er mit dem Altkanzler für dessen Memoiren geführt hatte. Vor einer Veröffentlichung haben sich Kohl und der als Ghostwriter engagierte Journalist jedoch zerstritten, so dass es nicht zur Veröffentlichung kam. Die Zitate, in denen Kohl unter anderem über Angela Merkel spricht, wurden von ihm nicht freigegeben. Heribert Schwan beruft sich darauf, die Gespräche als Journalist geführt zu haben.

Die vom Gericht festgelegte Summe ist die bislang höchste, die ein Gericht in Deutschland einem Kläger für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen hat. Es ist zugleich der erste bekannte Fall, in dem ein Ghostwriter seinen Auftraggeber öffentlich bloßgestellt hat. Helmut Kohl hatte 5 Mio Euro verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
faz.net, tagesschau.de, turi2.de (Background)

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