Gericht urteilt: Zu viel Keks im Dschungelcamp.

dschungelcamp ibes logo600Mehr als Gekrümel: RTL hat beim Dschungelcamp 2014 die Grenzen der Produktplatzierung überschritten, urteilt das Verwaltungsgericht Hannover. Eine 96 Sekunden lange Sequenz habe Bahlsen Keksriegel Pick Up zu stark hervorgehoben, so die Richter. Die ausgehungerte C-Promis hatten die Kekse als Belohnung für eine Schatzsuche erhalten, was im Rahmen normaler Produktplatzierung kein Problem darstellt. Auch der Jubel der Akteure beim Öffnen der Truhe sowie Einzelaufnahmen der Kandidaten beim "genüsslichen" Verzehr hätten noch nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen.

Das Fass zum Überlaufen brachten Einzel-Statements und "übertriebene verbale Lobpreisung des Produkts", nachdem der eigentliche Handlungsstrang abgeschlossen war. In diesem Fall habe der "Werbezweck dominiert." Die Niedersächsische Medienanstalt NLM hatte die Sendung beanstandet, RTL war dagegen vor Gericht gezogen.
wuv.de, nlm.de, turi2.de (Background)

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