Gericht verbietet Verbreitung von Correctivs Prostituierten-“Enthüllung”.

Correctiv Ausrufezeichen ohne Schriftzug-150Correctiv darf den Text über eine AfD-Politikerin, die als Prostituierte gearbeitet hatte, nicht weiterverbreiten, entscheidet das Landgericht Düsseldorf. Die Veröffentlichung betreffe den absoluten Intimbereich der Frau, deren Tätigkeit das Gericht als Privatsache wertete. Correctiv hatte argumentiert, die Politikerin habe sich durch ihr Vorleben "erpressbar" gemacht - auch diesem Argument erteilten die Richter eine Absage.
meedia.de, turi2.de (Background)

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