Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das EU-Recht, urteilt das Verwaltungsgericht Köln in zwei Verfahren. Die Deutsche Telekom und der Provider Spacenet müssen keine Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Die Richter bestätigen damit frühere Urteile gegen die zurzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung.
sueddeutsche.de, vg-koeln.nrw.de