EuGH: Googles Gmail ist kein elektronischer Telekommunikationsdienst.


Gewinner Google: Die Bundesnetzagenur verliert vor dem Europäischen Gerichtshof den Streit mit Google darüber, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst ist. Die Netzagentur wollte Google wie Telefonnetzbetreiber und Internetprovider einstufen und forderte Schnittstellen für mögliche Strafverfolgungen. Der Konzern argumentierte, er biete seinen Nutzern keinen Internetzugang, betreibe keine Netze und könne deshalb die Datenübertragung nicht kontrollieren. Der EuGH folgt dieser Argumentation. Der Streit lief seit 2012 und über mehrere Instanzen.
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