Google schickt Verfassungsbeschwerde gegen das Lösch-Gesetz nicht ab.

Lösch-Gesetz: Weder Google noch Facebook oder Twitter haben bisher eine Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG eingereicht, schreibt die "FAZ". Die Frist endet zum Oktober. Ein Bitkom-Gutachten sieht erhebliche Verstöße gegen das Grundgesetz. Ein Klage-Schriftsatz liege Google vor, nur abgeschickt habe der Konzern ihn noch nicht. Womöglich aus taktischen Gründen, um kein Öl ins Feuer anderer Streitigkeiten z.B. mit der EU zu gießen.
"FAZ", S. 19 (Paid)