Landesverrat: Auch zwei Jahre nach den Ermittlungen gegen die Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister droht Journalisten, die "Staatsgeheimnisse" veröffentlichen, weiterhin eine Anklage wegen Landesverrats. Die von Justizminister Heiko Maas angekündigte Prüfung des § 94 StGB blieb ohne Ergebnis. Der Bundestag hat Änderungs-Anträge der Grünen und Linken ohne Aussprache abgelehnt. Überlegungen, Ermittlungen nur mit Ermächtigung der Bundesregierung einzuleiten, habe das Justizministerium nicht weiter verfolgt, schreibt Christian Rath.
taz.de, turi2.de (Background)