Karl Theodor zu Guttenberg scheitert mit Klage gegen Burdas “Bunte”.

Karl Theodor zu Guttenberg scheitert vor dem Landgericht München I mit zwei einstweiligen Verfügungen gegen die "Bunte". Das Gericht hebt die Beschlüsse auf. Zu Guttenberg hatte sich gegen die Aussage gewehrt, dass seine Beraterfirma einen "lukrativen Vertrag" mit dem US-Bundesstaat Delaware habe und er sich für den Bitcoin einsetze. Der "Bunte"-Text sei zum Teil zwar "grober Unsinn, aber keine Tatsachenbehauptung", sagt der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
meedia.de, turi2.de (Background)

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