Thomas Middelhoff muss sich nicht wegen des Verdachts der Untreue vor dem Landgericht Essen verantworten. Das Verfahren bezog sich auf Zahlungen von Arcandor an die Universität Oxford. Middelhoff verbüßt in Bielefeld seine Gefängnisstrafe in einem anderen Verfahren und gilt laut Strafprozessordnung als bereits ausreichend bestraft.
"FAZ", S. 23 (Paid), turi2.de (Background)