AfD darf die "Süddeutsche Zeitung" oder andere, ihr unliebsame Medien nicht von Versammlungen ausschließen, teilt das Landratsamt Erding via Pressemitteilung mit und kündigt bei Zuwiderhandlung 3.000 Euro Geldbuße an. Die AfD wollte der "Süddeutschen Zeitung" im Kreis Erding kurz zuvor Hausverbot erteilen.
djv.de, turi2.de (Background)