Leistungsschutzrecht: Höchstlänge für Snippets bleibt unklar.

Leistungsschutzrecht LSR 150Leistungsschutzrecht: Der Süddeutsche Verlag und der Medienbeobachtungsdienst ubermetrics streiten vor Gericht darum, wie klein "kleinste Textmengen" sein müssen, um keine Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Das Gesetz sieht keine konkrete Länge vor, auch das OLG München will sich nicht festlegen, der Verlag sieht die Höchstlänge als Geschäftsgeheimnis. Ubermetrics beschränkt sich daher auf Snippets mit maximal sieben Wörtern.
zeit.de

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