Markus Kompa gibt im Kampf gegen die Wahl von Marc Jan Eumann zum Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz nicht auf und will mit Crowdfunding eine Beschwerde gegen ein Urteil zugunsten der LMK und Eumanns finanzieren. Medienanwalt Kompa argumentiert, auch für die LMK gelte das vom Grundgesetz vorgesehene Prinzip der Bestenauslese, das bei der Wahl Eumanns missachtet worden sei. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte Eilanträge gegen Eumanns Wahl abgelehnt.
"FAZ", S. 13 (Paid), turi2.de (Background)