Medizin-Apps konfrontieren Krankenkassen mit einer Rechtsunsicherheit.

Medizin-Apps können mittlerweile vielen Nutzern bei der Diagnose von Krankheiten helfen, schreibt Andreas Mihm in der "FAZ". Krankenkassen dürften laut Sozialgesetzbuch die Apps aber nur finanzieren, wenn sie nicht gegen den Arztvorbehalt verstießen, sprich keine Tätigkeiten übernähmen, die Ärzten vorbehalten ist. Inwiefern das der Fall ist, sei strittig. Gesundheitsminister Spahn kündigt an, die Regeln zu lockern.
"FAZ", S. 24 (Paid)