Meinung: Haftungsfrage im Internet wird zum emotionalen Politikum.

EU-Urheberrechtsreform: Die Haftungsfrage im Internet wird zum emotionalen Politikum, schreibt Constantin van Lijnden. Artikel 13 verpflichtet Webseitenbetreiber, die Veröffentlichung geschützter Inhalte zu verhindern. Doch bei Startups, die jünger als drei Jahre sind und weniger als zehn Mio Euro Umsatz haben, greiften dei strengen Auflagen nicht.
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