Neues Apotheken-Gesetz verbietet DocMorris und Co Rabatte.

Online-Apotheken dürfen weiter versenden, aber keinen Rabatt mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben, beschließt das Bundeskabinett. Um dies rechtssicher zu regeln, soll das Sozialgesetzbuch an der EU vorbei ein Rabattverbot festschreiben. 2016 hatte der Europäische Gerichtshof ausländischen Apotheken wie DocMorris Rabatte erlaubt – die neue deutsche Regelung will die etablierte Analog-Apotheke davor bewahren.
faz.net, apotheke-adhoc.de