BGH-Urteil erleichtert es Firmen, illegale Uploader zu verfolgen.


Abfrage-Flatrate: Rechteinhaber können mit einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs künftig schneller herausfinden, wer ihre Filme, Musik oder Computerspiele im Netz illegal zum Download anbietet. Die nötige richterliche Genehmigung, um Nutzerdaten abzufragen, gilt demnach sowohl für die Netzbetreiber als auch für die Netzanbieter. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen Vertrag mit 1&1, nutzte aber das Netz der Telekom - der eine Beschluss deckt beide Stellen ab, legt das Gericht fest.

Ob ihre Daten vor Gericht verwendet werden dürfen, war unklar. Ihr Fall wird nun neu verhandelt. Verkehrsdaten wie die IP-Adresse oder die Uhrzeit von Uploads dürfen Telekommunikationsunternehmen nur mit richterlichem Beschluss herausgeben, die Nutzerkennung und Anschrift von Kunden zählt der BGH hingegen zu den Bestandsdaten, die ohne Erlaubnis herausgegeben werden dürfen.
wuv.de

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