Nur kleine Änderungen beim Rundfunkbeitrag.

ARD ZDF Deutschlandradio RundfunkbeitragRundfunkbeitrag: Die Rundfunkkommission der Länder sieht nach einer Evaluierung "keinen grundlegenden Reformbedarf" und schlägt in einem Änderungsentwurf lediglich eine "Feinjustierung" vor. Für Unternehmen wird der Rundfunkbeitrag auf Vollzeitstellen umgerechnet, Kindertagesstätten und Schulen müssen nur ein Drittel des Beitrags zahlen. Bis August sammelt die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Stellungnahmen, ein neuer Staatsvertrag ist für Dezember angestrebt.
"FAZ", S. 15 (E-Paper), rlp.de

Schreibe einen Kommentar