OLG Köln: Die Kohl-Entschädigung ist nicht vererbbar.


Kohl-Kohle bleibt ungezahlt: Die Geldentschädigung, die der Altkanzler vor seinem Tod gegen seinen Biografen erstritten hat, wird nicht an die Witwe ausgezahlt, urteilt das Oberlandesgericht Köln. Damit geht die Witwe Maike Kohl-Richter leer aus, sie habe keinen Anspruch auf die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Kohl-Richter kann Revision einlegen.

Der Altkanzler hatte 1 Mio Euro Schadensersatz für Veröffentlichungen im Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" gegen die Autoren Heribert Schwan (Foto) und Tilman Jens sowie den Heyne-Verlag aus dem Bertelsmann-Reich erstritten. Zum Tode Kohls war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Summe solle "dem Geschädigten Genugtuung verschaffen", so das Gericht - diese Möglichkeit entfalle mit dem Tod des Geschädigten.
spiegel.de, turi2.de (Background)