Polizei darf bei Demonstrationen keine Fotos für eigene Pressearbeit machen.

Polizei darf keine Demonstranten fotografieren, um die Bilder im Anschluss für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu benutzen, urteilt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es gibt damit zwei Teilnehmern einer Kundgebung im Mai Recht, die gegen die Verwendung ihrer Bilder durch die Polizei Essen geklagt haben. Das Gericht begründet, durch fotografierende Polizisten könnte der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen und so Demo-Teilnehmer einschüchtern. Fotografien seien daher nur bei Anhaltspunkten für eine Gefahr zulässig.
spiegel.de