Verlage könnten sich künftig bei Abo- und Einzelverkaufspreisen absprechen.

Verlage schließen Absprachen bei Abo- und Einzelverkaufspreisen nicht aus, nachdem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen überarbeitet wurde. BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff spricht gegenüber dem "Handelsblatt" von "sicherlich belebten" Marktprozessen, Kreativität sei gefragt. Der verlagswirtschaftliche Bereich ist künftig komplett vom Kartellverbot ausgenommen. Presseverlage dürfen bei Werbung, Herstellung, Vertrieb, Druck und Zustellung Absprachen treffen. Wettbewerbsexperten sind unsicher, ob der neue Gesetzestext derlei Kooperationen einschließt, der BDZV legt ihn klar so aus. Die Freistellung gilt zunächst bis Ende 2027 und explizit nicht für Redaktionen.
"Handelsblatt", S. 11 (Paid)

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