RBB muss TV-Spot der NPD senden.

rbbRBB muss einen TV-Spot der NPD ausstrahlen, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es gibt damit einem Eilantrag der NPD statt – und kassiert eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts. Der RBB wehrt sich gegen die Ausstrahlung, weil die Wahlwerbung volksverhetzende Inhalte enthalte.
welt.de, turi2.de (Background)