Jörg Kachelmann muss erneut einen juristischen Rückschlag verkraften: Das Bundesverfassungsgericht spricht Kachelmanns Ex-Geliebter den Recht auf Gegenschlag zu. Sie hat nach dem Freispruch für Kachelmann in "Bunte" den Vorwurf der Vergewaltigung wiederholt. Dies ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil Kachelmann sich zuvor auch nicht sachlich geäußert habe, entscheiden die Richter.
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