Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig, entscheidet das Verwaltungsgericht Hannover und weist damit die Klage von zehn Wohnungsinhabern und vier Unternehmen ab. Geklagt hatte u.a. die Drogeriemarktkette Rossmann.
welt.de
Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig, entscheidet das Verwaltungsgericht Hannover und weist damit die Klage von zehn Wohnungsinhabern und vier Unternehmen ab. Geklagt hatte u.a. die Drogeriemarktkette Rossmann.
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