Rundfunkbeitrag ist rechtens. Der Lebensmittel-Discounter Netto ist mit der Klage gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Im Herbst 2014 klagte u.a. die Drogeriekette Rossmann ohne Erfolg.
wuv.de, turi2.de (Background)