Schleichwerbe-Urteil gegen Rossmann dürfte für mehr Beschwerden sorgen.

Influencer-Marketing dürfte in Zukunft stärker unter Beobachtung stehen, schreibt Heike Anger. Künftig könnten verstärkt auch die werbenden Unternehmen ins Visier geraten und bei Regelverstößen von der Konkurrenz mit Abmahnungen bedacht werden. Bisher gingen die Aufsichtsbehörden vor allem gegen die Influencer vor. Das Oberlandesgericht Celle hat vor kurzem Rossmann wegen eines nicht ausreichend gekennzeichneten Beitrags einer 20-Jährigen wegen Schleichwerbung verurteilt.
"Handelsblatt", S. 10 (Paid), turi2.de (Background)

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