Rundfunkbeitrag: Sixt verliert auch in zweiter Instanz gegen den Bayerischen Rundfunk. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung zurückgewiesen, jedoch Revision zugelassen. Der Autovermieter klagt dagegen, Rundfunkbeitrag für alle 91.000 Mietwagen und 2.200 Betriebsstätten zahlen zu müssen und will notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
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