“Spiegel” gelingt Teilerfolg im Prozess gegen den BND zur “Spiegel”-Affäre.

SpiegelSpiegel erreicht, dass der BND dem Bundesverwaltungsgericht Einsicht in Akten aus den 50ern und 60ern gewähren muss. Vor dem Gericht klagt das Magazin gegen den Nachrichtendienst, um Auskunft zu erhalten, wer in den 50ern und 60ern Interna an den Geheimdienst weiterreichte. Der BND sieht bei einer Freigabe die Gewinnung von Informanten gefährdet. 2017 wird der Prozess fortgesetzt.
sueddeutsche.de

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