Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen Erdogan-Beleidigung ein.

erdogan_böhmermann_600Kein beleidigtes Urteil: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ihre Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan eingestellt. Laut einem Statement der Staatsanwaltschaft "waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen." Der entsprechende Beitrag im "Neo Magazin Royal" sei erkennbar als "Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit" konzipiert, so die Staatsanwaltschaft.

Neben den Verfahren im Mainz, in dem es um den Verdacht auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ging, das die Bundesregierung zuvor zulassen musste, läuft noch ein Verfahren gegen Böhmermann am Landgericht Hamburg. Dort will der türkische Präsident erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Teile des Gedichts darf Böhmermann bereits wegen einer Einstweiligen Verfügung nicht wiederholen. Das Gericht in Hamburg verhandelt am 2. November über die Klage.
zeit.de, tagesschau.de, mjv.rlp.de (Begründung des Gerichts), turi2.de (Background)

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