“Stream On”-Angebot der Telekom verstößt teilweise gegen die Netzneutralität.


Weitestgehend neutral: Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die umstrittene StreamOn-Option der Telekom in Teilen gegen EU-Vorschriften zur Netzneutralität verstößt. Grundsätzlich hält die Agentur sogenannte Zero-Rating-Angebote, bei denen einige Datendienste nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet werden, aber für zulässig. Als Verstoß bewertet die Agentur, dass die Telekom in einigen Tarifen die Qualität der Videostreams reduziert. Außerdem sei es unzulässig, den Datenverkehr mit Partnerdiensten nur im Inland nicht auf das Inklusivvolumen anzurechnen, da dies gegen die EU-Roamingfreiheit verstoße.

Bei ihrem StreamOn-Angebot rechnet die Telekom Nutzern einiger Tarife den Datenverkehr mit Partnerfirmen nicht an. Zu den Partnern zählen unter anderem Musik-Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music und Amazon, bei teureren Tarifen auch Video-Dienste wie Netflix, Sky, YouTube oder die App von ProSiebenSat.1. Auch Vodafone und andere Anbieter haben ähnliche Tarifoptionen. Kritiker bemängeln, dass entsprechende Regeln es Startups erschweren, sich auf dem Markt zu etablieren.
computerbase.de, spiegel.de, turi2.de (Background)

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