Tagesschau-App war 2011 presseähnlich, entscheidet das OLG Köln.

Tagesschau-App
Öffentlich-rechtliches Presse-Pendant: BDZV gewinnt den Streit mit der ARD vor dem Oberlandesgericht Köln. Springer, Funke, “FAZ” und andere hatten kritisiert, die Tagesschau-App habe am Beispieltag 15. Juni 2011 eine unfaire Konkurrenz zu ihren Online-Angeboten dargestellt. Die Richter kommen zum gleichen Ergebnis und halten die App damit für einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Sie lassen in ihrem Urteil keine Revision zu.

Die ARD darf zwar eine Tagesschau-App anbieten, allerdings keine öffentlich-rechtliche "Netz-Zeitung", die mehr stehende Texte und Bilder aufweist als Rundfunk-Elemente. BDZV-Chef Dietmar Wolff sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nun in der Pflicht, sein Textangebot im Internet "nachhaltig zurückzufahren", andernfalls seien "weitere Schritte unumgänglich".
presseportal.de, faz.net, turi2.de (Background)

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