“Tagesspiegel” siegt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Tagesspiegel-150Tagesspiegel gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht einen Rechtsstreit gegen den ehemaligen Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Die Karlsruher Richter heben ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf, das die Zeitung zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet hatte. Der "Tagesspiegel" hatte in einem Bericht über Verkaufsverhandlungen einer Landesimmobilie geschrieben, "zwei Alphatierchen" hätten sich "ineinander verkeilt", das Verhältnis zwischen den "ziemlich besten Freunden" sei abgekühlt und diese seien nicht mehr so "dicke". Die Verfassungsrichter sehen darin "ironische Meinungsäußerungen", die durch die Pressefreheit gedeckt seien, zumal der Beitrag keine "verdeckte Tatsachenbehauptung" enthalte.
tagesspiegel.de

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