Unister stellt nach Abmahnung auf Scheck-Gutscheine um.

Unister-U Logo ohne SchriftzugUnister reagiert auf Ärger und eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen der stockenden Auszahlung von Gutscheinen seines Online-Reisebüros Ab-In-Den-Urlaub.de. Der Portalbetreiber stellt nach eigenen Angaben nun standardmässig auf per Post versandte Schecks um und prüft, die beworbene Zahlungsfrist von derzeit 28 Tagen zu verlängern.
presse.unister-travel.de, turi2.de (Background)

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