Unister will gegen den MDR klagen – MDR widerspricht Vorwürfen.

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Leipziger Allerlei: Unister, Betreiber von Portalen wie Ab-in-den-Urlaub.de und Fluege.de, fühlt sich vom MDR ungerecht behandelt. Der Konzern will gegen einen Beitrag aus dem Magazin "Umschau" juristisch vorgehen und kündigt Klagen gegen die Sendung und die Autoren der Produktionsfirma Level 4 Films an, wo der Beitrag entstanden ist. Der MDR widerspricht gegenüber turi2.

Unister wirft dem MDR "Kampagnenjournalismus" vor und wehrt sich u.a. gegen den Vorwurf, Rabattgutscheine nicht auszuzahlen. Der Konzern sieht den Fall eines Betroffenen, der wegen 75 Euro gegen Unister geklagt und gewonnen hat, als falsch dargestellt. Außerdem spricht der Beitrag von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und bandenmäßigem Computerbetrug. Laut Unister handele es sich nur um einen Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft inzwischen abgemildert habe.

"Von Kampagnenjournalismus des MDR gegen Unister kann keine Rede sein", teilt Stefan Raue, 1. Chefredakteur Hauptredaktion Information des MDR, turi2 mit. Die "Umschau" habe Berichte aus anderen Medien, etwa dem "Spiegel", "Handelsblatt" und "stern.tv", aufgegriffen, selbst inhaltlich geprüft und zusammengefasst. Den einzigen beiden neuen Vorwürfen, einer Kontopfändung und einem Ordnungsgeld, widerspreche das Unternehmen nicht.
unister.de, mdr.de (7-Min-Video)

turi2 dokumentiert die Stellungnahme von Stefan Raue im Wortlaut:

Stefan Raue 150"Von Kampagnenjournalismus des MDR gegen Unister kann keine Rede sein. In den vergangenen Wochen und Monaten haben viele große Publikumsmedien und Fachblätter, darunter der Spiegel, stern.TV, das Handelsblatt und der NDR über Unister berichtet und deutlich massivere Vorwürfe erhoben. Diese Veröffentlichungen sind noch immer online zu finden. Eine vergleichbar heftige Reaktion von Unister ist nicht bekannt. In unserem Beitrag fassen wir einige dieser Vorwürfe in sachlicher und angemessener Form zusammen. Wir haben alle diese Sachverhalte einer eigenen inhaltlichen Prüfung unterzogen.

Die beiden neuen, bisher nicht veröffentlichten Sachverhalte - die Pfändung des Kontos und die Ordnungsgelder wegen Nichterfüllung der Publizitätspflicht, werden von Unister nicht bestritten.

Zum Fall Armin Mothes: Das Argument der Kulanz wirkt auf uns befremdlich. Unister erkennt in einem Anerkenntnisurteil (!) eine Zahlungspflicht an - und zahlt dann doch nicht. Zudem hat Unister die Ungültigkeit des Gutscheins bisher nicht schlüssig nachgewiesen. Herrn Mothes und uns gegenüber wurde argumentiert, der Gutschein sei abgelaufen und der Preis der Reise habe unter 500 Euro gelegen. Beides trifft nicht zu. Belege dafür liegen vor.

Zum Thema Travel24 hat uns ein Mitarbeiter von Unister auf eine Pressemitteilung von Travel24 verwiesen, aus der wir wahrheitsgemäß zitiert haben.

Anders als von Unister dargelegt, handelt es sich bei den Vorwürfen wegen bandenmäßigen Computerbetrugs und Steuerhinterziehung nicht um einen ersten Verdacht. Die Staatsanwaltschaft hat dazu im Februar bereits Anklage erhoben, was nach einer Pressemitteilung des zuständigen Gerichtes von einem breiten Medienecho begleitet wurde."

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