Urteil: Airbnb muss Vermieter-Daten an Stadt München weitergeben.

Airbnb muss Vermieter-Daten an die Stadt München herausgeben, entscheidet das Verwaltungsgericht. Die Stadt will u.a. wissen, welche Gastgeber ihre Wohnungen mehr als acht Wochen pro Jahr über die Plattform anbieten – rückwirkend von Anfang 2017 bis Mitte 2018. Vermietungen für mehr als acht Wochen pro Jahr bedürfen in München einer Genehmigung. Airbnb kann in Berufung gehen.
sueddeutsche.de