Urteil verpflichtet Arbeitgeber zur exakten Erfassung von Arbeitszeiten.


Stechuhr am Schreibtisch: Arbeitgeber müssen künftig systematisch die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Eine Dokumentation der Überstunden reicht nicht – und das Konzept Vertrauens-Arbeitszeit ist womöglich passé. Das Urteil dürfte Redaktionen und Agenturen hart treffen, wo Überstunden zum guten Ton gehören und häufig private und dienstliche Zeit verwischen.

Wie genau die künftige Zeiterfassung aussehen soll, müssen EU-Mitgliedstaaten individuell regeln. Arbeitgeber fürchten nun mehr Bürokratie und kritisieren eine Stechuhr-Mentalität als "aus der Zeit gefallen". Die Journalisten-Gewerkschaft DJU erwartet, dass künftig in allen Redaktionen die Arbeitszeit erfasst wird, statt Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit zu erwarten. Der DJV spricht von einem "Weckruf" an die Medienunternehmen. (Foto: Keystone / Gaetan Bally / Picture Alliance)
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