Urteil: Facebook muss keine Daten von Verstorbenen rausrücken.

Facebook muss Angehörigen keine Einsicht in die privaten Daten eines Verstorbenen gewähren, entscheidet das Berliner Kammergericht. Eine Mutter klagt, weil sie Chat-Nachrichten ihrer 2012 gestorbenen Tochter lesen möchte. Die 15-Jährige war von einer U-Bahn erfasst worden – die Mutter will wissen, ob ihr Kind gemobbt wurde und sich deshalb vor die Bahn geworfen hat.

Das heutige Urteil ist die zweite Instanz in dem Fall, in erster Instanz hatte Facebook verloren. Facebook will die Daten nicht rausgeben, weil damit auch die privaten Chat-Äußerungen von Freunden des Mädchens öffentlich würden. Der Fall ist der erste seiner Art in Deutschland. Die Mutter kann gegen das heutige Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
welt.de, rbb-online.de, spiegel.de (Background)

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