Urteil Menschenrechtsgericht: Russland verstößt gegen die Meinungsfreiheit.

Journalismus: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt Russland für die Haftstrafe eines Journalisten. Er war wegen Beiträgen zum Tschetschenien-Krieg fünf Jahre inhaftiert und durfte drei Jahre nicht journalistisch tätig sein. Das Gericht sieht das als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und weist die russische Regierung an, dem Mann 12.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Russland kann dagegen Rechtsmittel einlegen.
derstandard.at