Urteil: Musik-Verlage müssen auf Gema-Gebühren verzichten.

gema150Musik-Verlage haben keinen Anspruch auf eine Pauschale der Gema-Gebühren, urteilt das Kammergericht Berlin. Bisher gehen 40 % der Einnahmen an die Verlage, den Rest teilen sich Komponist und Texter. Das Urteil gibt den Künstlern die Macht über die Tantiemen, sie sollen künftig entscheiden, ob sie die Verlage beteiligen wollen. Die Gema kritisiert das Urteil und weist darauf hin, dass es noch nicht rechtskräftig ist.
heise.de

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