Urteil: YouTube muss E-Mail-Adresse von Urheberrechtsverletzern rausgeben.

YouTube muss bei Verstößen gegen das Urheberrecht die E-Mail-Adressen des Nutzers rausrücken, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt. Geklagt hat eine Filmverwerterin, deren Klage das Landgericht Frankfurt vor rund einem Jahr abgewiesen hatte. Telefonnummer und IP-Adresse muss YouTube dagegen nicht herausgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
spiegel.de

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