Urteil: YouTube muss Fernseh-Mitschnitte löschen.

YouTube muss Fernseh-Mitschnitte löschen, die Zuschauer ohne Erlaubnis der Rechteinhaber hochladen, entscheidet das Landgericht Leipzig. In dem vorliegenden Fall hatte YouTube einen Mitschnitt stehen lassen, weil der Nutzer angab, er sei über seinen Rundfunkbeitrag Miteigentümer des Films. Das Gericht urteilt zugunsten des Filmproduzenten, YouTube habe Prüfpflichten verletzt. Gebührenzahler erwerben keine Veröffentlichungsrechte.
agdok.de

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