Verfassungsgericht gibt “Bild” im Streit gegen Jörg Kachelmann teilweise Recht.

Bild erringt vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilsieg gegen Jörg Kachelmann. Das Boulevardblatt habe den Wettermoderator vor dem Eingang der Kanzlei seiner Verteidigerin fotografieren dürfen. Fotos im Innenhof der Kanzlei seien aber verboten, entscheidet das Gericht. Es komme darauf an, in welcher Situation der Betroffene fotografiert werde. Das Oberlandesgericht Köln hatte Kachelmann noch in beiden Fällen Recht gegeben.
deutschlandfunk.de, bundesverfassungsgericht.de

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