Verfassungsgericht verpflichtet Mailanbieter zum Loggen von IP-Adressen.

Datenschutz: Das Bundesverfassungsgericht sieht E-Mail-Anbieter in der Pflicht, Verkehrsdaten wie etwa IP-Adressen an Ermittler rauszugeben, auch wenn der Anbieter diese Daten aus Datensparsamkeit nicht speichert. Im konkreten Fall müsse der Anbieter Posteo "seinen Betrieb so gestalten", dass er die gewünschten Daten übermitteln kann.
horizont.net