Umsatzsteuer für Kombi-Abos aus Papier und E-Paper sollen Verleger rückwirkend aufteilen. Bei den Funktionären steigt der Blutdruck: "Skandal", sagt VDZ-Justiziar Dirk Platte. "Willkürlich" findet es Jörg Laskowski vom BDZV. Verleger müssten bis zu 50 % alter Aboeinnahmen mit 19 % nachversteuern.
vdz.de