Verwaltungsgericht bestätigt: Telekom-Angebot verstößt gegen Netzneutralität.

Telekom muss ihr Angebot Stream On anpassen. Das Kölner Verwaltungsgericht weist einen Antrag der Telekom zurück in dem sie sich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur aus 2017 wehren wollte. Die Bundesnetzagentur hatte entschieden, dass die Vertragsoption in Teilen gegen EU-Vorschriften zur Netzneutralität verstößt, etwa, weil sie bei einigen Angeboten die Videoqualität reduziert und einige Optionen nicht auch im EU-Ausland anbietet. Das Gericht schließt sich nun dieser Einschätzung an.
t3n.de, turi2.de (Background)