VG Wort und Kultusministerium verlängern Übergangsregel für digitale Texte an Unis.

VG Wort und Kultusministerkonferenz verlängern für Hochschulen eine Sonderregel zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich geschützten Werken. 2016 haben VG Wort und KMK einen Rahmenvertrag ausgehandelt, bei dem statt der Pauschalabrechnung die Einzelabrechnung durch die Dozenten eingeführt worden wäre, die Hochschulen weigerten sich aber. Sie sahen in der Einzelabrechnung einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand. Die daraufhin vereinbarte Übergangsregelung sollte bis September 2017 gelten, nun greift sie ein weiteres Semester. Ab März 2018 ist die Debatte vom Tisch, weil das neue Urheberrecht für die Wissenschaft in Kraft tritt, das die Pauschalvergütung festschreibt.
tagesspiegel.de

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