Rundfunkbeitrag: Der Bundesgerichtshof hat den Vollstreckungsbescheid ohne Dienstsiegel, Unterschrift und Angabe des Senders für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte ein Mann nahe Stuttgart, der seinen Rundfunkbeitrag nicht gezahlt und das Vollstreckungsverfahren des SWR für formal fehlerhaft gehalten hat.
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