Weltbild zieht vor das Arbeitsgericht Augsburg: Der Buchhändler will seinen Betriebsratsvorsitzenden kündigen, der Betriebsrat hält dagegen. Weltbild gibt als Kündigungsgrund an, der Vorsitzende habe einen Mitarbeiter zum Betrug durch Vortäuschung einer Krankheit aufgefordert.
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