Werbe-Urteil: Bier darf nicht “bekömmlich” genannt werden.

Bier symbolbild 150Bekömmlich bleibt als Werbe-Begriff für Bier tabu, urteilt das Landgericht Ravensburg und bestätigt eine Eil-Entscheidung aus dem Sommer. Laut Gericht ist "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer EU-Verordnung für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol verboten ist. Die unterlegene Brauerei Härle gibt sich noch nicht geschlagen und kündigt Berufung an.
horizont.net, turi2.de (Background)

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