Wissenschaftlicher Dienst hält Lösch-Gesetz von Heiko Maas für verfassungsrechtlich bedenklich.

Lösch-Gesetz: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht im Gesetzesentwurf von Heiko Maas einen Eingriff in die Meinungsfreiheit. In einem nun abgeschlossenen Gutachten, aus dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zitiert, kommt der Dienst zu dem Schluss, dass die Löschung von Inhalten durch private Diensteanbieter "nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt" sei, da "eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte von Nutzern nicht ausgeschlossen werden" könne.
steinhoefel.com, turi2.de (Background)

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