YouTube muss der Gema keine Gebühren für Musik in Nutzer-Videos zahlen. Das Landgericht München I hat eine Klage der Gema abgewiesen und stuft YouTube als technische Online-Plattform ein, die nicht unmittelbar für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich ist.
sueddeutsche.de, rp-online.de, futurezone.at